Steuern Festzinsanlage
Bei Festzinsanlagen werden die Zinserträge in voller Höhe an den Investor ausgeschüttet. Dies ist dann der Fall, wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vorliegen.
Welche Steuern sind auf Festzinsanlagen fällig?
Grundsätzlich werden 25 Prozent Abgeltungssteuer direkt von den Zinsen abgezogen und vom Kreditinstitut oder von privaten Anbietern von Festzinsanlagen an das Finanzamt überwiesen.
Dieser Vorgang – also Ageltungssteuer gleich vom Anbieter ans Finanzamt überweisen lassen – ist der einfache Weg. Weitaus mit mehr Aufwand verbunden ist die Variante, die Abgeltungssteuer selbst abzuführen.