Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom Bundeskabinett beschlossen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und soll den Klimaschutz im Gebäudesektor voranbringen. Die Bundesregierung hat nun eine zweite Novelle des GEG beschlossen, die den Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden stärken soll. Die Novelle wurde von den zuständigen Bundesministerien gemeinsam erarbeitet und sieht vor, dass ab 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Damit sollen im Wärmebereich schrittweise die CO2-Emissionen reduziert werden. Die Novelle ist technologieoffen gestaltet und bietet verschiedene Möglichkeiten, die Erneuerbaren-Pflicht zu erfüllen oder davon befreit zu werden. Bestehende Heizungen sind von der Regelung nicht betroffen und können weiter genutzt oder repariert werden. Die Bundesregierung will die Umsetzung der Novelle mit Förderprogrammen und steuerlichen Anreizen unterstützen. (Quelle: öffentliche Informationen)